Liebe Klienten,
ab 2022 gibt es eine Änderung bei den steuerfreien Essensgutscheinen für Dienstnehmer.
Restaurantgutscheine
Bisher war es so, dass an Mitarbeiter steuerfrei Restaurantgutscheine in Höhe von Euro 8 pro Tag ausgegeben werden durften. Die Konsumation musste am Arbeitsplatz oder in der Gaststätte selbst erfolgen.
Ab 2022 gilt, dass solche Restaurantgutscheine auch dann für den Dienstnehmer steuerfrei sind, wenn die Speisen von einer Gaststätte oder einem Lieferservice zubereitet bzw. geliefert werden und in der Wohnung des Arbeitnehmers, der sich im Homeoffice befindet, konsumiert werden.
Nicht darunter fallen Speisen, die nicht von einer Gaststätte oder einem Lieferservice zubereitet werden, sondern etwa von einem Supermarkt.
Mit besten Grüßen
Manfred Gross
Wien, im Februar 2022