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Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Israel

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Liebe Klienten,

Im November 2016 wurde zwischen Österreich und Israel ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ausverhandelt. Dieses DBA bezieht sich auf Steuern vom Einkommen und Vermögen und wird das alte Abkommen aus dem Jahr 1970 ersetzen. Das alte DBA aus 1970 hat grenzüberschreitende Investitionen erschwert, Dividenden- und Zinseinkünfte wurden im Quellenstaat unverhältnismäßig hoch besteuert. Das neue DBA wird den OECD-Standards entsprechen.

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen wurde bereits im Nationalrat und Bundesrat beschlossen, die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist noch ausständig.

Wesentliche Änderungen bzw. Verbesserungen

Dividenden

Bei den Dividenden beträgt die Quellensteuer bei Beteiligungen von mehr als 10 % jetzt 0 %.

Beispiel: Eine israelische Muttergesellschaft ist mit mehr als 10 % an einer österreichischen Tochtergesellschaft beteiligt. Gewinnausschüttungen der österreichischen Tochtergesellschaft an ihre israelische Muttergesellschaft erfolgen nach dem neuen DBA ohne österreichische Abzugssteuer (bisher 25 %).

Ist die israelische Muttergesellschaft mit weniger als 10 % an der Österreichtochter beteiligt, beträgt die Abzugssteuer 10 %.

Besteuerung von Zinsen

Die Quellensteuer von 15 % (im alten DBA) wird auf 5 % herabgesetzt.

Besteuerung von Dienstnehmern

Bei der Besteuerung von Dienstnehmern wird für die Anwendung der 183 Tage-Regel auf einen 12 Monatszeitraum übergegangen anstatt dem Beobachtungszeitraum des Kalenderjahres im alten DBA.

Bitte melden Sie sich wenn Sie zu diesem Thema Fragen haben.

Mit besten Grüßen

Manfred Gross

Wien, im August 2017

Casapicola & Gross Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH

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