Liebe Klienten,
das Thema Registrierkasse beschäftigt uns weiterhin in vielen Detailbereichen. In diesem Rundschreiben geht es darum was zu tun ist, wenn Ihre Registrierkasse ausfällt.
Jeder nicht bloß vorübergehende Ausfall – das heißt wenn er länger als 48 Stunden andauert – ist über FinanzOnline zu melden. Nach Fehlerbehebung ist in diesem Fall auch die Wiederinbetriebnahme entsprechend zu melden.
Ist eine Reparatur nicht möglich oder wurden die Daten beschädigt, ist die Außerbetriebnahme zu melden.
Je nachdem, ob der konkrete Ausfall bzw. die Außerbetriebnahme die Signatur- und Siegelerstellungseinheit oder die Registrierkasse selbst betrifft, stehen dafür verschiedene Menüpunkte in FinanzOnline zur Verfügung
Wenn Sie dazu weitergehende Fragenzu diesem Thema haben melden Sie sich bitte bei uns.
Mit besten Grüßen
Manfred Gross
Wien, im April 2017