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Die Corona-Unterstützung "Ausfallsbonus" wird bis 30. September als "Ausfallsbonus II" verlängert

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Liebe Klienten,

Das BMF hat mittels Verordnung die Details über die Verlängerung des Ausfallbonus, nun Ausfallbonus II, veröffentlicht. Die Eckpunkte des Ausfallbonus II sind:

  • Der Ausfallbonus wird bis 30.September 2021 verlängert (weitere 3 Monate)
  • Voraussetzung ist ein 50% Umsatzausfall, bisher 40% 
  • Die Ersatzrate ist nach dem branchenspezifischen Rohertrag gestaffelt
  • Keine Verknüpfung mit dem Fixkostenzuschuss, damit kein Vorschusselement mehr 
  • Deckelung bis EUR 80.000 pro Monat (bisher EUR 30.000) 
  • NEU: Deckelung mit der Kurzarbeit 
  • Dividenden- und Bonusregelung wie beim FKZ 800.000
  • Antragstellung ab 16. August 2021 bis zum viertfolgenden Monat

Alle Details finden Sie in der Verordnung des BMF (VO Ausfallsbonus II) und in den ausführenden Richtlinien.


Mit besten Grüßen

Manfred Gross

Wien, im August 2021

Casapicola & Gross Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH

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