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A1-Bescheinigung auch bei Dienstreisen notwendig

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Liebe Klienten,

Arbeitgeber sind seit 2010 verpflichtet, jede grenzüberschreitende Tätigkeit innerhalb der EU/EWR und der Schweiz beim zuständigen Versicherungsträger anzuzeigen. Das bedeutet, dass für jede noch so kurze grenzüberschreitende Tätigkeit, also auch bei jeder Dienstreise, ab dem 1. Tag eine A1-Bescheinigung notwendig ist.

Arbeitgeber sind somit verpflichtet, bei grenzüberschreitenden Einsätzen von Mitarbeitern innerhalb der EU/EWR bzw. der Schweiz beim zuständigen Krankenversicherungsträger vorweg eine Bescheinigung über das anwendbare Sozialversicherungsrecht zu beantragen (siehe Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und Verordnung (EG) Nr. 987/2009).

Anträge auf Ausstellung des A1-Formulares sind grundsätzlich bei dem für die Versicherung zuständigen Krankenversicherungsträger einzubringen. Der jeweilige Mitarbeiter hat die vom Versicherungsträger ausgestellte Bescheinigung (Formular A1) im Ausland stets mitzuführen, andernfalls drohen dem Arbeitgeber in den meisten europäischen Ländern Geldstrafen.

Diese Bestimmungen gelten auch für Selbstständige.

 

Conclusio: Auch für kurze grenzüberschreitende Geschäftsreisen (z.B. dienstlichen Besprechungen, Konferenzen oder Seminaren) im EU/EWR-Raum sowie der Schweiz ist eine A1-Bescheinigung notwendig und vom Arbeitnehmer mitzuführen.

 

Mit besten Grüßen

Manfred Gross

Wien, im Februar 2019

 

Casapicola & Gross Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH

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