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Homeoffice: News zum Thema

Neufassung der Grenzgängerregelung mit Deutschland - Steuernews-TV

Aufgrund der geänderten Arbeitswelt (Homeoffice) wird die Grenzgängerregelung im Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland ab 1.1.2024 wesentlich geändert. Erfahren Sie jetzt mehr dazu in Steuernews-TV.

Wie können Tätigkeiten im Homeoffice im Jahr 2024 abgegolten werden? - Steuernews-TV

Die zuvor bis 31.12.2023 befristeten steuerlichen Regelungen zum Homeoffice wurden ins Dauerrecht übernommen. Alles zur Homeoffice-Pauschale, der unentgeltlichen Überlassung digitaler Arbeitsmittel und zu absetzbaren Kosten von ergonomischem Mobiliar erfahren Sie in Steuernews-TV.

Aus Homeoffice wird Telearbeit - Steuernews-TV

Am 1.1.2025 tritt das neue Telearbeitsgesetz in Kraft und löst damit die aktuellen Bestimmungen zum Homeoffice ab. Einen Überblick, was sich im Hinblick auf Coworking-Spaces und die Unfallversicherung ändert, sehen Sie jetzt in Steuernews-TV.

Das neue Telearbeitsgesetz ab 1.1.2025 - Aktuelles

Liebe Klienten, seit einigen Jahren gibt es in Österreich gesetzliche Rahmenbedingungen für die Arbeit im Homeoffice, wobei diese gesetzlichen Bestimmungen im Jahr 2021 im Rahmen des „Homeoffice-Maßnahmenpaketes“ geschaffen wurden. Nunmehr sollen die gesetzlichen Regelungen für das Arbeiten im Homeoffice erweitert werden und auch auf die regelmäßige Erbringung von Arbeitsleistungen an sonstigen, nicht zum Unternehmen gehörenden Örtlichkeiten (“Telearbeit”) ausgedehnt werden.

Homeoffice als Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens - Aktuelles

Kürzlich hat das österreichische Bundesministerium für Finanzen eine Entscheidung über ein Homeoffice als Betriebsstätte in Österreich veröffentlicht (EAS 3415 vom 27. Juni 2019). Das Konzept der Homeoffice-Betriebsstätte wird darin sehr weit interpretiert und die Kriterien für das Vorhandensein einer Betriebsstätte weiter herabgesetzt.

Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte bei inländischem „Home Office“ - Aktuelles

Liebe Klienten, die Frage, ob das inländische „Home Office“ eines österreichischen Dienstnehmers eine inländische Betriebsstätte des deutschen Dienstgebers verursachen kann, ist diesmal Thema unseres Newsletters. Das österreichische Bundesministerium für Finanzen hat dazu eine Stellungnahme veröffentlicht (EAS.3392). Zusammenfassung Im vorliegenden Fall verfügte ein deutsches Unternehmen über keine feste Geschäftseinrichtung in Österreich. Das Unternehmen beschäftigte jedoch einen

Über uns: Wir sind Steuerberater mit internationaler Ausrichtung, im 1. Bezirk in Wien. Wir sind spezialisiert auf die Lohnverrechnung (Payroll) für international tätige Unternehmen und haben umfangreiches Know-how im internationalen Steuerrecht. Kontaktieren Sie uns!

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