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Last Call Ausfallsbonus

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Am 15. April 2021 endet die Frist zur Beantragung des Ausfallsbonus November 2020, Dezember 2020 und Jänner 2021.

 

Antragsberechtigt ist man, wenn es einen Umsatzeinbruch von mindestens 40% in folgendem Vergleich gab:

November 2020 im Vergleich zu November 2019

Dezember 2020 im Vergleich zu Dezember 2019

Jänner 2021 im Vergleich zu Jänner 2020

 

Ersetzt wird 15% des Umsatzausfalls.

 

Mit besten Grüßen

Christine Casapicola

Wien, im April 2021

Casapicola & Gross Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH

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