Seitenbereiche
Inhalt

Digitale-Plattformen-Meldeverpflichtungsgesetz (DPMG) – kurz und bündig

/newsletter/

 

Liebe Klienten,

Mit dem Digitale-Plattformen-Meldeverpflichtungsgesetz wurde eine Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt. Im Folgenden finden Sie die Details.

Ab wann gilt das Gesetz?

Digitale Verkaufsplattformen sind seit 1. Jänner 2023 europaweit verpflichtet, Informationen über Verkäufer und Vermieter den Finanzbehörden zu melden.

Wen betrifft es?

Digitale Plattformbetreiber wie Willhaben, Ebay, Airbnb usw. müssen die Umsätze ihrer anbietenden Nutzer den Finanzbehörden melden, sobald gewisse Kriterien erfüllt sind.

Wann muss gemeldet werden?

Wesentlicher Punkt für die Meldeverpflichtung ist, dass auch die Zahlung nachweislich über die Plattform erfolgen muss.

Grundsätzlich gibt es vier Arten von angebotenen Leistungen, bei denen das DPMG greift:

  • das Anbieten von Waren (zum Beispiel Ebay, Willhaben, Etsy),
  • das Erbringen persönlicher Dienstleistungen (zum Beispiel das Buchen und Bezahlen eines Handwerkers oder Nachhilfelehrers über eine Plattform),
  • die Vermietung von Verkehrsmitteln (Car- und Ridesharing),
  • Vermietung und Verpachtung von Wohnungen und Häusern (zum Beispiel jede Form von Airbnb).

Praxisbeispiel Willhaben:

Erfolgt die Bezahlung außerhalb von Willhaben in bar oder gegen Banküberweisung, so entfällt die Meldepflicht, da die Bezahlung nicht über Willhaben abgewickelt wurde.

Wird die Willhaben-Funktion Paylivery genutzt, erfolgt auch die Zahlung über Willhaben und der Umsatz ist meldepflichtig.

Gibt es Ausnahmen von der Meldepflicht?

Werden innerhalb eines Jahres weniger als 30 Warenverkäufe über die Plattform abgewickelt und liegt der Gesamtbetrag der Vergütungen für diese Warenverkäufe unter 2.000 Euro, so entfällt die Meldepflicht.

Der Plattformbetreiber muss die Nutzer darüber informieren, wenn Daten an die Finanzbehörden übermittelt werden. Übermittelt werden jedenfalls Name und Adresse der Verkäufer. Es ist davon auszugehen, dass Anbieter auf den jeweiligen Plattformen gesperrt werden, falls sie ihre persönlichen Daten nicht bekanntgeben.

Wann erfolgt die erste Meldung?

Vorgesehen ist, dass die erste Meldung der Plattformbetreiber für das Jahr 2023 im Jahr 2024 erfolgen wird.

 

Mit besten Grüßen

Christine Casapicola

Wien, am 16. Jänner 2023

Casapicola & Gross Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.