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STEUERREFORM „LIGHT“ 2020

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Liebe Klienten,

eine große Steuerreform wird es vorerst nicht geben, aber einige Punkte der von Türkis-Blau geplanten Steuerreform werden wahrscheinlich umgesetzt und voraussichtlich in der Nationalratssitzung am 25. September 2019, also kurz vor den Wahlen, beschlossen werden. Gültig würde diese Steuerreform „light“ ab dem Jahr 2020 sein.  

Aufgrund der Veränderungen in der politischen Landschaft muss noch abgewartet werden, ob die geplanten Maßnahmen in dieser Form beschlossen werden. Aus wahltaktischen Gründen kann es noch zu einigen Änderungen kommen.

Die Kernpunkte der geplanten Steuerreform – die Tarifsenkung in der Lohn- und Einkommensteuer sowie in der Körperschaftsteuer – wurden (leider) auf unbestimmte Zeit verschoben.

Konkret sollen Wenig-Verdiener über eine Senkung der Krankenversicherungsbeiträge entlastet werden. Außerdem sollen die Normverbrauchsabgabe (NOVA), die bei der Erstanmeldung eines Autos fällig wird, sowie die motorbezogene Versicherungssteuer einen ökologischen Anstrich bekommen, indem sie für Autos mit niedrigen CO2-Emissionen sinken und vice versa.

 

Wichtige Änderungen für Unternehmer

 

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Die Grenze für die Sofortabschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter des Anlagenvermögens soll im Jahr 2020 auf 800 Euro erhöht werden.

Kleinunternehmergrenze

Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze soll ab 2020 von Euro 30.000 auf Euro 35.000 angehoben werden. Kleinunternehmer müssen daher – bei Verlust des Vorsteuerabzuges – keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, wenn sie keine Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen.

Empfehlung:

Bei höheren Vorsteuerbeträgen, insbesondere bei Investitionen oder Reparaturen, kann die Option zur Umsatzsteuerpflicht betriebswirtschaftlich vorteilhaft sein!

Pauschalierung der Betriebsausgaben

Für Kleinunternehmer soll bei der Einkommensteuer ab 2020 eine einfache Pauschalierungsmöglichkeit eingeführt werden. Für Handelsunternehmen und Produktionsbetriebe sollen die pauschalierten Betriebsausgaben 45%, für Dienstleistungsunternehmen 20% der Betriebseinnahmen betragen. Die bezahlten Versicherungsbeiträge können zusätzlich abgesetzt werden.

Empfehlung:

Die Pauschalierung ist derzeit als Wahlmöglichkeit geplant, so dass bei höheren Betriebsausgaben – insbesondere bei Verlusten – die „freiwillige“ Ermittlung des richtigen steuerlichen Gewinnes weiterhin von Vorteil sein wird.

Vorsteuerabzug für Elektrofahrräder und Fahrräder

Um Betrieben mehr Anreiz zu geben, ihren Mitarbeitern Elektrofahrräder (E-Bikes) und normale Fahrräder anzubieten, soll für alle Krafträder mit einem CO2-Ausstoß von Null sowie für Fahrräder der Vorsteuerabzug bei unternehmerischer Tätigkeit/Nutzung möglich sein.

Sozialversicherungsbonus

Für Bauern und Selbständige soll ab 2020 der Krankenversicherungsbeitrag um 0,85 % gesenkt werden.

 

Mit besten Grüßen

Christine Casapicola

Wien, im August 2019

Casapicola & Gross Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH

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