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Steuerreformgesetz 2020, Abgabenänderungsgesetz 2020

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Liebe Klienten,

am 19. September 2019 wurden das Steuerreformgesetz 2020, das Abgabenänderungsgesetz 2020 und das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) im Nationalrat beschlossen. Nachfolgend stellen wir Ihnen einige wichtige Highlights der neuen Regelungen vor. Die meisten Änderungen treten ab 1.1.2020 in Kraft.

Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter

Erhöhung von € 400 auf € 800.

Neue Pauschalierungsmöglichkeit für Kleinunternehmer

  • Umsatz unter € 35.000 p.a.
  • Betriebsausgabenpauschale: 45 % des Umsatzes + Sozialversicherungsbeiträge
  • Für Dienstleistungsbetriebe: 20 % des Umsatzes + Sozialversicherungsbeiträge

 

Lohnsteuerabzug für ausländische Arbeitgeber

Auch ohne Vorliegen einer Lohnsteuerbetriebsstätte ist ab dem 1. Jänner 2020 für unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer verpflichtend ein Lohnsteuerabzug vorzunehmen. Für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer wird die Möglichkeit des freiwilligen Lohnsteuerabzuges nun gesetzlich verankert.

Beschränkt steuerpflichtige Personen unterliegen nun auch der Pflichtveranlagung, wenn sie gleichzeitig mehrere Dienstverhältnisse in Österreich haben oder wenn andere veranlagungspflichtige Einkünfte bezogen werden, deren Gesamtbetrag EUR 730 übersteigt.

 

Umsatzsteuer

  • Erhöhung der Kleinunternehmergrenze auf € 35.000
  • Lieferungen von elektronischen Büchern unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 10%
  • Gleichstellung von Elektrofahrrädern (z. B. E-Bikes, Elektromotorräder) mit Elektro-PKW im Falle unternehmerischer Nutzung
  • Regelungen zum Reihengeschäft
  • Regelungen zu Konsignationslagern

 

Abschaffung der Eigenstromsteuer für Photovoltaikanlagen

Gänzliche Befreiung von der Eigenstromsteuer (Elektrizitätsabgabe) bei der Stromerzeugung für Eigenverbrauch mittels Photovoltaikanlage auf Dachflächen, Fassaden, Schallschutzwänden etc.

 

Haftung für Informationsverpflichtungen von Online-Vermittlungs-Plattformen

Online-Vermittlungsplattformen sollen für die Abgabenerhebung relevante Informationen über die vermittelten Dienstleistungen aufzeichnen und der Finanz verpflichtend übermitteln. Die Plattform soll bei Sorgfaltsverletzungen zur Haftung herangezogen werden können, wenn ermittelte Umsätze nicht versteuert werden.

 

Einführung einer Digitalsteuer auf Online Werbung für digitale Großunternehmen

Einführung einer österreichischen Digitalsteuer in Höhe von 5% auf Onlinewerbung für große Unternehmen ab 1. Jänner 2020.

 

EU-Meldepflichtgesetz

Damit wird eine Verpflichtung zur Meldung von bestimmten grenzüberschreitenden Gestaltungen an die österreichische Finanz vorgesehen.

 

Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG)

Mit dem FORG wird die Finanz- und Zollverwaltung neu organisiert. Anstelle der momentan bestehenden 50 Ämter und Organisationseinheiten treten nunmehr mit bundesweiter Zuständigkeit:

  • das Finanzamt Österreich,
  • das Zollamt Österreich,
  • das Finanzamt für Großbetriebe,
  • das Amt für Betrugsbekämpfung und
  • den Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge.

Die bisherigen Finanzämter werden zu „Dienststellen“.

 

Mit besten Grüßen

Manfred Gross

Wien, im Oktober 2019

Casapicola & Gross Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH

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