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Die Covid-19 Förderungen in der Verlängerung - Verlustersatz verlängert und Ausfallsbonus II

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Liebe Klienten,

Unternehmen, die trotz des wirtschaftlichen Aufschwungs in den letzten Monaten noch immer an den Folgen der Corona-Pandemie leiden, sollen insbesondere durch die verlängerten Förderinstrumente Verlustersatz II und Ausfallsbonus II unterstützt werden. 

Ausfallsbonus II

Der Ausfallsbonus, der mit 30. Juni 2021 ausgelaufen ist, wurde um die Monate Juli, August und September 2021 verlängert. Die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen sind wie beim bisherigen Ausfallsbonus geregelt, Voraussetzung für den Ausfallsbonus II ist jedoch ein Umsatzausfall von mindestens 50% (bisher 40%).

Der Ausfallsbonus II enthält keinen (optionalen) Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000.

Die Höhe des Ausfallsbonus II ergibt sich aus dem Umsatzausfall im Betrachtungszeitraum und dem jeweiligen Prozentsatz (10% bis 40%) für die Branche, in der das Unternehmen im Betrachtungszeitraum überwiegend tätig war. Weiters darf die Summe aus Ausfallsbonus II und auf den Betrachtungszeitraum entfallenden Kurzarbeitsbeihilfen nicht die Umsätze im Vergleichszeitraum übersteigen. Der Vergleichszeitraum ist der dem Kalendermonat des Betrachtungszeitraums (Juli, August, September 2021) entsprechende Kalendermonat des Kalenderjahres 2019.

Der Ausfallsbonus II kann ab dem 16. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden Kalendermonats bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum viertfolgenden Kalendermonats (z. B. für Juli bis 15. November 2021) über FinanzOnline beantragt werden.

Verlustersatz verlängert

Für den Verlustersatz verlängert gelten die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen wie beim ursprünglichen Verlustersatz. Ein Unternehmen kann den Verlustersatz verlängert beantragen, wenn im Zeitraum zwischen 1. Juli 2021 bis spätestens 31. Dezember 2021 (Anträge können für bis zu maximal 6 aufeinanderfolgende Betrachtungszeiträume gestellt werden) ein Verlust entstanden ist und ein Umsatzausfall von mindestens 50% (bisher 30%) vorliegt. Die Höhe des Verlustersatzes beträgt 70% bzw. 90% für Klein- und Kleinstunternehmen der errechneten Bemessungsgrundlage.

Der Antrag für den Verlustersatz verlängert kann bis 30. Juni 2022 über FinanzOnline gestellt werden.

Fixkostenzuschuss 800.000

Bitte beachten Sie, dass Anträge betreffend Fixkostenzuschuss 800.000 noch bis 31. Dezember 2021 gestellt werden können. Zum Inhalt des Fixkostenzuschusses 800.000 lesen Sie bitte unseren newsletter und Details finden Sie unter https://www.fixkostenzuschuss.at/fkz800k/.

 

Mit besten Grüßen

Manfred Gross

Wien, im Oktober 2021

Casapicola & Gross Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH

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