Liebe Klienten,
in unserem newsletter „Das Home-Office im Steuerrecht“ haben wir Sie im Mai über die wichtigsten Punkte dieser Bestimmungen informiert. Der vorliegende newsletter beschäftigt sich mit der Erfassung der Home-Office Tage am Lohnkonto und am L 16 Formular.
Erfassung in der Lohnverrechnung
Ab Jänner 2021 ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Anzahl der ausschließlichen Home-Office-Tage seiner Mitarbeiter in der Lohnverrechnung am Lohnkonto und am L 16 Formular zu erfassen.
Falls Sie bisher noch keine Aufzeichnungen über die Home-Office-Tage geführt haben, so ist es möglich, im 1. Halbjahr 2021 die Home-Office-Tage für jeden betroffenen Mitarbeiter nach Erfahrungswerten zu schätzen. Ab 1. Juli 2021 sind die Home-Office Tage zeitnahe zu erfassen. Als Home-Office Tage werden nur jene Tage angesehen, an denen ausschließlich zu Hause gearbeitet wird. „Mischtage“, an denen teilweise Home-Office und teilweise Arbeitsleistungen im Betrieb, Außendienst oder Dienstreisen erbracht werden, fallen nicht darunter.
Praktische Vorgangsweise
Für das 1. Halbjahr 2021
Ermittlung bzw. Schätzung der Home-Office-Tage pro Mitarbeiter und zeitnahe Weitergabe der Daten an die Lohnverrechnung
Für das 2. Halbjahr 2021
Ermittlung der Anzahl an Homeoffice-Tage pro Arbeitnehmer für jeden Kalendermonat und monatliche Weitergabe an die Lohnverrechnung.
Erfassung der Home-Office Tage auch ohne Home-Office Pauschale
Die Pflicht zur Erfassung der Home-Office Tage ist davon unabhängig, ob Sie von der Möglichkeit der Auszahlung eines abgabenfreien Home-Office-Pauschales (bis zu EUR 3,00 pro Homeoffice-Tag für maximal 100 Tage pro Kalenderjahr) Gebrauch machen.
Die Pflicht zur Angabe der Home-Office-Tage am Lohnzettel und L 16 hat insbesondere den Zweck, dass das Finanzamt die steuerliche Berechtigung von Arbeitnehmern zur Geltendmachung von allfälligen Home-Office-Kosten in der Arbeitnehmerveranlagung überprüfen kann.
Detailfragen und Antworten des BMF
https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/home-office-pauschale.html
Mit besten Grüßen
Manfred Gross
Wien, im Juni 2021