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Erfassung der Home-Office Tage

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Liebe Klienten,

in unserem newsletter „Das Home-Office im Steuerrecht“ haben wir Sie im Mai über die wichtigsten Punkte dieser Bestimmungen informiert. Der vorliegende newsletter beschäftigt sich mit der Erfassung der Home-Office Tage am Lohnkonto und am L 16 Formular.

Erfassung in der Lohnverrechnung

Ab Jänner 2021 ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Anzahl der ausschließlichen Home-Office-Tage seiner Mitarbeiter in der Lohnverrechnung am Lohnkonto und am L 16 Formular zu erfassen.

Falls Sie bisher noch keine Aufzeichnungen über die Home-Office-Tage geführt haben, so ist es möglich, im 1. Halbjahr 2021 die Home-Office-Tage für jeden betroffenen Mitarbeiter nach Erfahrungswerten zu schätzen. Ab 1. Juli 2021 sind die Home-Office Tage zeitnahe zu erfassen. Als Home-Office Tage werden nur jene Tage angesehen, an denen ausschließlich zu Hause gearbeitet wird. „Mischtage“, an denen teilweise Home-Office und teilweise Arbeitsleistungen im Betrieb, Außendienst oder Dienstreisen erbracht werden, fallen nicht darunter.

Praktische Vorgangsweise

Für das 1. Halbjahr 2021

Ermittlung bzw. Schätzung der Home-Office-Tage pro Mitarbeiter und zeitnahe Weitergabe der Daten an die Lohnverrechnung

Für das 2. Halbjahr 2021

Ermittlung der Anzahl an Homeoffice-Tage pro Arbeitnehmer für jeden Kalendermonat und monatliche Weitergabe an die Lohnverrechnung.

Erfassung der Home-Office Tage auch ohne Home-Office Pauschale

Die Pflicht zur Erfassung der Home-Office Tage ist davon unabhängig, ob Sie von der Möglichkeit der Auszahlung eines abgabenfreien Home-Office-Pauschales (bis zu EUR 3,00 pro Homeoffice-Tag für maximal 100 Tage pro Kalenderjahr) Gebrauch machen.

Die Pflicht zur Angabe der Home-Office-Tage am Lohnzettel und L 16 hat insbesondere den Zweck, dass das Finanzamt die steuerliche Berechtigung von Arbeitnehmern zur Geltendmachung von allfälligen Home-Office-Kosten in der Arbeitnehmerveranlagung überprüfen kann.

Detailfragen und Antworten des BMF

https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/home-office-pauschale.html

 

Mit besten Grüßen

Manfred Gross

Wien, im Juni 2021

Casapicola & Gross Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH

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