Liebe Klienten,
für Betriebsveranstaltungen und Gutscheine, die an Mitarbeiter ausgegeben werden, gilt die folgende allgemeine Regelung: Die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z. B. Betriebsfeiern, Weihnachtsfeier) ist bis zu einer Höhe von Euro 365 pro Jahr steuerfrei. Und dabei empfangene Sachzuwendungen (Gutscheine) sind bis maximal Euro 186 pro Jahr steuerfrei.
Aufgrund eines in der vergangenen Woche im Nationalrat beschlossenen Gesetzesentwurfes wurde festgelegt, dass, so ferne im Kalenderjahr 2020 der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen nicht oder nicht zur Gänze ausgeschöpft worden ist, der Arbeitgeber im Zeitraum 1. November 2020 bis 31. Jänner 2021 Gutscheine im Wert von bis zu Euro 365 an seine Dienstnehmer ausgeben kann.
Die Gutscheine sind für den Dienstnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei und für den Dienstgeber ohne Lohnnebenkosten.
Die Kundmachung dieser Regelung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Mit besten Grüßen
Manfred Gross
Wien, im Dezember 2020