Liebe Klienten,
die Anmeldefrist für den Energiekostenzuschuss wurde bis 28. November 2022 verlängert. Bitte beachten Sie, dass, wie schon in unserem newsletter vom 3. November 2022 ausgeführt, diese Voranmeldung für die spätere Antragstellung des Energiekostenzuschusses verpflichtend ist. Zusätzlich gilt, dass die Förderungen in der Reihenfolge der Anmeldung gewährt werden (first come – first served). Es handelt sich hier um ein Förderungsverfahren, indem das verfügbare Förderungs-Budget (1,3 Milliarden Euro) in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben wird.
Das AWS hat FAQ´s mit weiteren Informationen veröffentlicht, die Sie auf der website des AWS aufrufen können:
https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/
Mit besten Grüßen
Manfred Gross
Wien, am 14. November 2022