Liebe Klienten,
am 1. August 2016 ist das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz in Österreich kundgemacht worden. Es gilt für Wirtschaftsjahre ab dem 1. Jänner 2016.
Es verpflichtet multinationale Unternehmen, je nach deren Größenordnung, bestimmte Dokumente und files zu erstellen und an die Finanz zu übermitteln.
Dokumentationspflicht
– Multinationale Unternehmen haben einen „länderbezogenen Bericht“ (Informationen über die weltweite Verteilung der Erträge, Steuern etc.) zu erstellen, wenn der konsolidierte Gesamtumsatz im vorangegangenen Wirtschaftsjahr 750 Mio Euro überschritten hat.
– Eine in Österreich ansässige Gesellschaft eines multinationalen Unternehmens muss ein „master file“ (Verrechnungspreisdokumentation) und ein „local file“ (spezielle Informationen zu den Geschäftvorfällen der österreichischern Gesellschaft) erstellen, wenn in den beiden vorangegangenen Wirtschaftsjahren die Umsatzerlöse jeweils mehr als 50 Mio Euro betragen haben.
Finanzstrafgesetz
Im Finanzstrafgesetz wurden Strafdrohungen von bis zu Euro 50.000 für die nicht entsprechende Übermittlung der Berichte vorgesehen.
Verrechnungspreisrichtlinien 2010
Für alle österreichischen Unternehmen, die mit einem im Ausland ansässigen Unternehmen verbunden sind, gilt, auch wenn die obigen Größenmerkmale unterschritten werden, dass die zwischen den Unternehmen verrechneten Preise nach dem Fremdvergleichsgrundsatz zu kalkulieren sind und auch (schriftlich) zu dokumentieren sind. Als rechtliche Grundlage gelten sowohl die österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien als auch die von der OECD empfohlenen Verrechnungspreisrichtlinien.
Bitte beachten Sie, dass eine (schriftliche) Verrechnungspreisdokumentation auch bei kleinen österreichischen Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorzulegen ist. Der Unterschied zu den Großkonzernen ist, dass die kleinen Unternehmen ihre Verrechnungspreisdokumentation nicht vorweg an die Finanz übermitteln müssen.
Wien, im August 2016