Liebe Klienten,
Fast täglich wird in den Medien über die Einführung neuer Steuern diskutiert. Unterschiedliche Modelle werden vorgestellt und Pro -und Kontraargumente ausgetauscht. Dabei geht es um die „vermögensbezogenen Steuern“, also um die Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer, Vermögensteuer und Grunderwerbsteuer. Nachfolgend haben wir ein kurzes Update für Sie zusammengestellt.
Schenkungssteuer
Schenkungen sind in Österreich steuerfrei, es fällt keine Einkommensteuer an. Außer es handelt sich dabei um Liegenschaften (Grund und Boden, Häuser etc.), dann ist Grunderwerbsteuer zu bezahlen.
Möchten die Eltern einer Tochter /einem Sohn z. B. eine Eigentumswohnung kaufen, dann ist es steuerlich empfehlenswert, der Tochter den Geldbetrag für den Erwerb der Wohnung zu schenken und die Tochter bzw. der Sohn erwirbt damit die Eigentumswohnung. Dadurch fällt nur einmal die Grunderwerbsteuer an.
Schenkungsmeldung
Schenkungen an nahe Angehörige über EUR 50.000 und an Fremde über EUR 15.000 pro Jahr müssen allerdings dem Finanzamt innerhalb von 3 Monaten ab dem Erwerb angezeigt werden, in Form der sogenannten „Schenkungsmeldung“.
Die Schenkungsmeldung ist für den Beschenkten deshalb sinnvoll, weil bei späteren Anschaffungen durch den Beschenkten der Nachweis der Mittelherkunft bei der Geldwäscheprüfung durch die Schenkungsmeldung erfolgen kann.
Erfährt das Finanzamt bei unterlassener Anzeige nach Ablauf der Anzeigefrist von der Schenkung droht eine Geldstrafe bis zu 10 % des geschenkten Wertes.
Erbschaftssteuer
Erbschaften sind – mit Ausnahme von Liegenschaftsvermögen und der in diesem Zusammenhang anfallenden Grunderwerbsteuer – steuerfrei.
Vermögensteuer
Vermögenssteuer gibt es in Österreich derzeit nicht.
Grunderwerbsteuer
In Österreich beträgt die Grunderwerbsteuer bei Kauf von Liegenschaften, von Haus, Eigentumswohnung, Grundstück 3,5 % des Kaufpreises. Bei Erwerb durch Schenkung oder Erbschaft wird die Bemessungsgrundlage für die Steuer auf Grundlage von Daten des Finanzamtes, Angaben über den Erhaltungszustand von Gebäuden und Daten der Statistik Austria ermittelt. Dabei stehen mehrere Bewertungsmethoden zur Verfügung.
Der Steuersatz beträgt für die ersten € 250.000,00 0,5 %, für weitere € 150.000,00 2 %, darüber hinaus 3,5 %. Dazu kommt noch die Eintragungsgebühr im Grundbuch von ca. 1,1 % des Grundstückswertes, außer es kommt eine Befreiungsbestimmung zur Anwendung:
Bitte beachten Sie, dass sich im Bereich der vermögensbezogenen Steuern schon bald Änderungen ergeben können und planen Sie rechtzeitig im Vorhinein.
Mit besten Grüßen
Manfred Gross
Wien, im Juli 2024