Seitenbereiche
Inhalt

Verlustersatz - ein weiterer Corona-Zuschuss

/newsletter/

 

Liebe Klienten, 

wir haben Ihnen kürzlich in unserem Newsletter über den Fixkostenzuschuss 800.000 berichtet. Neben dem Fixkostenzuschuss 800.000 gibt es seit 16. Dezember 2020 eine weitere Unterstützung: den „Verlustersatz“.

Der Umsatzersatz, der Fixkostenzuschuss 800.000 und der Verlustersatz können nicht nebeneinander für den selben Zeitraum beantragt werden.

Wer kann den Verlustersatz beantragen

Es können operative Unternehmen aller Betriebsgrößen mit Sitz/Betriebsstätte in Österreich den Verlustersatz beantragen, die steuerliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft erzielen. Das Unternehmen muss vor dem 16.9.2020 Umsätze getätigt haben.

Voraussetzungen und Zeiträume

Der Verlustersatz ist ein Zuschuss, der einen Teil der Verluste in den gewählten Betrachtungszeiträumen kompensieren soll. Es können Zuschüsse für bis zu zehn Betrachtungszeiträume im Zeitraum 16. September 2020 bis 30. Juni 2021 gewährt werden.

Voraussetzung ist ein Umsatzausfall von mindestens 30 % gegenüber den entsprechenden Vergleichszeiträumen im Jahr 2019 (Junge Unternehmen können den Umsatzausfall auf Basis einer Planungsrechnung plausibilisieren).

Für die Berechnung des Umsatzausfalls können bis zu zehn der folgenden Betrachtungszeiträume gewählt werden: 16. – 30. September 2020; Oktober 2020; November 2020; Dezember 2020; Jänner 2021; Februar 2021; März 2021; April 2021; Mai 2021; Juni 2021. Die ausgewählten Betrachtungszeiträume müssen unmittelbar zusammenhängen. Eine Ausnahme besteht, wenn Umsatzersatz bezogen wurde: Solche Zeiträume dürfen die Betrachtungszeiträume im Verlustersatz unterbrechen.

Für die Berechnung des Umsatzausfalls wird auf die für die Einkommen- oder Körperschaft-steuerveranlagung maßgebenden Waren- und/oder Leistungserlöse abgestellt. Für die Ermittlung des Verlustes wird auf die Erträge des Unternehmens sowie auf Betriebsausgaben gemäß EStG bzw. KStG abgestellt.

Höhe der Förderung

Der Ersatz beträgt 70 % des ermittelten Verlusts, bei Klein- und Kleinstunternehmen 90 %. Der Verlust ist durch schadensmindernde Maßnahmen zu verringern, soweit möglich.

Beantragung via Finanz-Online

Beantragt wird in zwei Tranchen über FinanzOnline durch einen Steuerberater, Wirtschafts-prüfer oder Bilanzbuchhalter. Die Höhe der Umsatzausfälle und Verluste ist durch diesen zu bestätigen.

Erste Tranche: kann ab 16. Dezember 2020 bis 30. Juni 2021 beantragt werden und umfasst 70 % des voraussichtlichen Verlustersatzes. Für die Beantragung der ersten Tranche sind die Höhe des Umsatzausfalles sowie des Verlust bestmöglich zu schätzen (Prognoserechnung). Wird auch ein Umsatzersatz beantragt, ist dieser vor dem Fixkostenersatz 800.000 bzw. Verlustersatz zu beantragen.

Zweite Tranche: kann ab 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 beantragt werden. Die Endabrechnung ist durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen. Es können bei Beantragung der 2. Tranche noch die Betrachtungszeiträume geändert werden. Bei einem erwarteten Zuschuss von bis zu 36.000 € können in der 2. Tranche Kosten für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer bzw. Bilanzbuchhalter von bis zu 1.000 € verlusterhöhend geltend gemacht werden.

(Quelle: WKO)


Mit besten Grüßen

Manfred Gross

Wien, im Dezember 2020

Casapicola & Gross Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.