Liebe Klientinnen,
in unserem August – Rundschreiben möchten wir Sie über die vereinfachte Zahlung der Pflichtbeiträge an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) informieren.
Selbstständig Erwerbstätige, wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer und auch Ärzte in der Pensionsversicherung, die bei der SVA pflichtversichert sind, müssen Ihre Beiträge zur Sozialversicherung selbst einbezahlen.
Quartalsweise Vorschreibung
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden von der SVA vierteljährlich vorgeschrieben. In den Monaten Februar, Mai, August und November erhält der Versicherte die Beitragsvorschreibungen mit der Post. Die Beiträge sind jeweils am Ende dieser Monate fällig.
Einziehungsauftrag – quartalsweise oder monatlich
Wer sich für einen Einziehungsauftrag an die SVA entscheidet, kann zwischen monatlichem und quartalsweisem Einzug wählen. Wurde bereits ein Einziehungsauftrag erteilt, so kann durch neuerliche Abgabe des entsprechenden Formulars auf monatliche Zahlung umgestellt werden. Das online-Formular finden Sie auf www.svagw.at.
Fazit
Durch Erteilung eines Einziehungsauftrages an die SVA kann auf eine bequeme monatliche Bezahlung (Einziehung) der SVA-Beiträge umgestellt werden.
Mit besten Grüßen
Manfred Gross
Wien, im August 2018