Liebe Klienten,
auch für das Jahr 2024 möchten wir Sie an die Möglichkeit des „Gewinnfreibetrages“ erinnern, mit dessen Geltendmachung Sie erheblich Steuer sparen können.
Gewinnfreibetrag
Selbstständige und Gewerbetreibende können ihren steuerlichen Gewinn durch bestimmte Investitionen senken, wobei bis zu einem steuerlichen Gewinn von EUR 33.000 der automatisch gewährte „Grundfreibetrag“ zur Anwendung kommt. Darüber hinaus (= bei Gewinnen von mehr als EUR 33.000) kann durch den „investitionsbedingten Gewinnfreibetrag“ zusätzlich Steuer gespart werden.
Bis zu 33.000 Euro wird automatisch der Grundfreibetrag berücksichtigt
Bis zu einem Gewinn von EUR 33.000 wird der Gewinnfreibetrag automatisch und ohne jede weitere Voraussetzung berücksichtigt, der Grundfreibetrag beträgt 15 Prozent des Gewinns (= EUR 4.950).
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag ab EUR 33.000
Übersteigt der voraussichtliche steuerliche Gewinn 2024 den Betrag von EUR 33.000, so müssen noch im Jahr 2024 Investitionen in begünstige Wirtschaftsgüter gemacht werden, um vom investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zu profitieren.
Der Gewinnfreibetrag ist wie folgt gestaffelt:
- 13 Prozent für den Gewinnanteil zwischen EUR 33.001 und EUR 178.000
- 7 Prozent für den Gewinnanteil zwischen EUR 178.001 und EUR 353.000
- 4,5 Prozent für den Gewinnanteil zwischen EUR 353.001 und EUR 583.000 Euro
In welche Wirtschaftsgüter kann man investieren?
Hier kommen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Frage, z. B. ein Computer, der für mindestens 4 Jahre im Unternehmen genutzt werden muss. Autos fallen leider nicht darunter…
Zumeist wird in bestimmte Wertpapiere investiert, z. B. Bundesanleihen, Bankschuldverschreibungen, Industrieobligationen, Options- und Umtauschanleihen, bestimmte Investment- und Immobilienfonds und Garantiezertifikate sowie Wohnbankanleihen. Die Wertpapiere müssen 4 Jahre lang am Bankdepot gehalten werden.
Bitte fragen Sie dazu Ihren Bankberater.
Ist der Investitionsfreibetrag für mich sinnvoll?
Wir helfen Ihnen gerne bei der Frage ob und in welchem Ausmaß Sie den Gewinnfreibetrag nutzen sollten. Bitte beachten Sie, dass die Investitionen z. B. in Wertpapiere noch 2024 erfolgen müssen!
Mit besten Grüßen
Manfred Gross
Wien, im November 2024