Liebe Klienten,
die erste Hälfte des Jahres ist schon wieder vorbei und am Beginn des Sommerurlaubs wollten wir Sie noch rasch an die Steuererklärungen 2017 erinnern.
Allgemeine Fristen für die Steuererklärungen 2017
Die Jahressteuererklärungen (Einkommen-, Umsatz und Körperschaftsteuer sowie die Feststellungserklärung von Personengesellschaften und Vermietungsgemeinschaften) sind bis 30. April des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen.
Werden die Steuererklärungen elektronisch über Finanz-Online eingebracht, so verlängert sich die Frist bis 30. Juni des Folgejahres.
Vertretung durch Casapicola & Gross
Da Sie durch unsere Kanzlei vertreten werden, gelten für Sie die oben genannten Fristen nicht. Bitte beachten Sie aber, dass, wenn das Finanzamt Ihren Steuerbescheid 2017 erst nach dem 30. September 2018 ausgestellt, „Anspruchszinsen“ von ca. 1,4 % verrechnet werden.
Unterlagen Steuererklärung 2017
Wir bitten Sie daher, falls Sie uns die Unterlagen für die Steuererklärungen 2017 noch nicht übermittelt haben, das möglichst bald nachzuholen.
Mit besten Grüßen
Manfred Gross
Wien, im Juli 2018