Liebe Klienten,
der österreichische Finanzminister Gernot Blümel hat am 12. Juni 2020 angekündigt, dass ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 5 % zur Unterstützung der Gastronomie, der Kulturbranche sowie des publizierenden Bereichs eingeführt wird.
Der ermäßigte Steuersatz von 5% soll insbesondere für die Abgabe aller Speisen und Getränke in Gastronomiebetrieben, für den Besuch von Museen, Kinos oder Musikveranstaltungen und für den publizierenden Bereich zur Anwendung (Bücher, Zeitungen, Zeitschriften etc.) kommen. Diese Senkung des Steuersatzes soll nur befristet gelten – beginnend mit 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020.
Geplant ist, dass aufgrund dieser Maßnahmen auch der Umsatzsteuersatz für offene nichtalkoholische Getränke, für die bereits Anfang Juni die Senkung des Steuersatzes für den Zeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 auf 10% angekündigt wurde, auf 5% herabgesetzt wird.
Mit besten Grüßen
Manfred Gross
Wien, im Juni 2020