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NoVA neu - ab Juli 2021 kann der Kauf eines Neuwagens empfindlich teurer werden

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Liebe Klienten,

der Kauf und der laufende Betrieb von Elektroautos hat sich für Unternehmer in den letzten Jahren durch steuerliche Vergünstigungen deutlich verbilligt.

Jedoch wird der Erwerb von bestimmten Neuwagen (Transportfahrzeuge und konventionelle PKW) durch eine Änderung der Normverbrauchsabgabe ab Juli 2021 teurer. Bei Abschluss des Kaufvertrages bis 31. Mai 2021 gilt noch die alte Rechtslage.

Transportfahrzeuge bis 3,5 Tonnen

Neu von der NoVA betroffen sind ab 1.7.2021 insbesondere Kleinlastwagen bis 3,5 t (Fahrzeugklasse N1), also z. B. Kastenwägen, „Pick Ups“ etc. Für diese Fahrzeuggruppe war bislang keine NoVA abzuführen.

Beispiel: Für die Anschaffung eines Klein-LKW Ford Transit EK und 1 t Nutzlast kann die NoVA-Erhöhung ab 1.7.2021 bis Euro 2.485, für eine VW Crafter 1,5 t Nutzlast bis Euro 6.600 betragen. Weitere Erhöhungen sind für die Jahre 2022 bis 2024 vorgesehen.

PKW

Neben der Einführung der NoVA-Pflicht auf Transportfahr­zeuge wird durch die Gesetzesänderung die NoVA auch für normale PKWs mit höherem CO2-Ausstoß teurer.

Der maximale NoVA-Satz beträgt ab 1.7.2021 50 % statt bis­her 32 % und die Berechnungsformel für die NoVA wird geändert. Dadurch kommt es bereits ab 1.7.2021 und dann weiterhin in den Folgejahren 2022 bis 2025 ansteigend zu einer jährlichen Erhöhung der NoVA. Von dieser Änderung sind insbesondere Fahrzeuge mit hohem CO2 -Ausstoß betroffen.

Beispiel: Die NoVA bei einem VW T-Roc verteuert sich erst ab 2022 um Euro 200, bei einem Audi Q5 TDI Quattro beträgt die NoVA-Erhöhung ab 1.7.2021 Euro 850. Weitere Erhöhungen sind für die Jahre 2022 bis 2024 vorgesehen.

Zeitpunkt der Erhöhung

Als Übergangsregelung gilt, dass bei Kaufvertragsabschluss vor dem 1.6.2021 und Lieferung bis 31.10.2021 noch die alte Regelung gilt.

Weitere Änderungen betreffen unter anderem Steuerbefreiungen z. B. für Menschen mit Behinderungen und Änderungen bei Motorrädern, Quads und Wohnmobilen.

Unser Tipp

Während Käufer von Klein- und Mittelklassewagen keinen unmittelbaren Handlungsbedarf haben, sollten Käufer von großen SUVs und insbesondere Käufer von Klein-LKWs über ein Vorziehen eines Neuwagen-Kaufes nachdenken.

 

Mit besten Grüßen

Manfred Gross

Wien, im Mai 2021

Casapicola & Gross Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH

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