Liebe Ärztinnen,
Ab 2017 gibt es Neuerungen bei der Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer.
Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregel können jene Unternehmer/Ärzte in Anspruch nehmen, die einen Umsatz von weniger als Euro 30.000 im Jahr erzielen. Kleinunternehmer bedeutet, dass die Rechnungen OHNE Umsatzsteuer ausgestellt werden können.
Bei der Berechnung dieser Grenze mussten bisher alle Umsätze eines Unternehmers/Arztes pro Jahr zusammengezählt werden. Sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Umsätze.
Was ist neu an der Kleinunternehmerreglung?
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2016 gibt es ab 01. Jänner 2017 folgende Änderungen:
Steuerbefreite Umsätze von Ärzten und Psychotherapeuten, von Heilmaßeuren und Zahntechniker sowie von bestimmten anderen Berufsgruppen sind nicht mehr bei der Berechnung der Umsatzgrenze von Euro 30.000 zu berücksichtigen.
Die Kleinunternehmerreglung am Beispiel eines Spitalsarztes:
Das folgende Beispiel handelt von einem Spitalsarzt, der einerseits ärztliche Leistungen in seiner Privatpraxis erbracht hat und daneben auch als auch Vortragender tätig war. Er hat einen Gesamtumsatz von z.B. Euro 50.000 erzielt. Der Anteil der Privatpraxis betrug Euro 35.000, der Anteil für die Vorträge Euro 15.000. Bisher war dieser Arzt kein Kleinunternehmer. Der Umsatz aus der Vortragstätigkeit und der (steuerbefreite) Umsatz aus der Privatpraxis mussten zusammengerechnet werden und dadurch war die Kleinunternehmergrenze von Euro 30.000 überschritten. Daher musste er seine Rechnungen als Vortragender MIT Umsatzsteuer legen.
Ab 1.1.2017 ist das anders: es ist nur mehr die Vortragstätigkeit bei der Beurteilung der Kleinunternehmerregel heranzuziehen. Damit kann der Arzt in seiner Tätigkeit als Vortragender die Kleinunternehmerregelung anwenden, weil seine Umsätze aus der Vortragtätigkeit unter Euro 30.000 liegen und die Umsätze aus der Privatpraxis nicht mehr zu berücksichtigen sind. Die Rechnungen sind dann ohne Umsatzsteuer zu legen.
Wenn Sie Fragen dazu haben melden Sie sich bitte!
Mit besten Grüßen
Manfred Gross
Wien, im Februar 2017