Liebe Klienten,
wie in den vorangegangenen Jahren möchten wir Sie auch heuer an die Möglichkeit des „Gewinnfreibetrages“ erinnern.
Gewinnfreibetrag
Selbstständige und Gewerbetreibende können ihren steuerlichen Gewinn durch bestimmte Investitionen senken, wobei bis zu einem steuerlichen Gewinn von Euro 30.000 der automatisch gewährte „Grundfreibetrag“ zur Anwendung kommt. Darüber hinaus (= bei Gewinnen von mehr als Euro 30.000) kann durch den „investitionsbedingten Gewinnfreibetrag“ zusätzlich Steuer gespart werden.
Bis zu 30.000 Euro wird automatisch der Grundfreibetrag berücksichtigt
Bis zu einem Gewinn von Euro 30.000 wird der Gewinnfreibetrag automatisch und ohne jede weitere Voraussetzung berücksichtigt, der Grundfreibetrag beträgt 13 Prozent des Gewinns.
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag ab Euro 30.000
Übersteigt der voraussichtliche steuerliche Gewinn 2022 den Betrag von Euro 30.000, so müssen noch im Jahr 2022 Investitionen in begünstige Wirtschaftsgüter gemacht werden, um vom investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zu profitieren.
Der Gewinnfreibetrag ist wie folgt gestaffelt:
• 13 Prozent bis zu einem Gewinn von 175.000 Euro
• 7 Prozent für den Gewinnanteil zwischen 175.000 und 350.000 Euro
• 4,5 Prozent für den Gewinnanteil zwischen 350.000 und 580.000 Euro
In welche Wirtschaftsgüter kann man investieren?
Hier kommen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Frage, z. B. ein Computer, der für mindestens 4 Jahre im Unternehmen genutzt werden muss. Autos fallen leider nicht darunter…
Zumeist wird in bestimmte Wertpapiere investiert, z. B. Bundesanleihen, Bankschuldverschreibungen, Industrieobligationen, Options- und Umtauschanleihen, bestimmte Investment- und Immobilienfonds und Garantiezertifikate sowie Wohnbankanleihen. Die Wertpapiere müssen 4 Jahre lang am Bankdepot gehalten werden.
Im Bereich der Anleihen gibt es jetzt wieder Produkte mit einer Verzinsung von ca. 3,6 %. Bitte fragen Sie dazu Ihren Bankberater.
Ist der Investitionsfreibetrag für mich sinnvoll?
Wir helfen Ihnen gerne bei der Frage ob und in welchem Ausmaß Sie den Gewinnfreibetrag nutzen sollten. Bitte beachten Sie, dass die Investitionen z. B. in Wertpapiere noch 2022 erfolgen müssen!
Mit besten Grüßen
Manfred Gross
Wien, am 21. November 2022