Liebe Klienten,
Zur Zeit haben wir sehr, sehr viele Anfragen zur Kurzarbeit. Die Regelung ist im Detail sehr kompliziert, viele Fragen dazu sind noch offen. In aller Kürze das Wesentliche:
Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit ist die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit und des Arbeitsentgelts wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Sie hat den Zweck, die Arbeitskosten vorübergehend zu verringern und die Beschäftigten zu halten.
Die Beschäftigten verringern ihre Arbeitszeit um bis zu 90% und erhalten dennoch den Großteil (zwischen 80 und 90 %) ihres bisherigen Entgelts weiter (Nettoentgeltgarantie).
Der Arbeitgeber erhält vom AMS eine Beihilfe (Ausfallstunden mal Pauschalsatz), wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Beihilfe deckt den Großteil der aufgrund der Nettogarantie anfallenden Mehrkosten.
Die wichtigsten Eckpunkte sind:
Es ist darzustellen, welche Umstände zu den vorübergehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen, die eine Einführung von Kurzarbeit erforderlich machen.
Kurzarbeit kann rückwirkend per 1.3.2020 vereinbart werden, vorerst für maximal 3 Monate.
Die Lohnverrechnung März 2020 bleibt auch bei Antragstellung wie sie ist, im April wird dann der März korrigiert. Grund ist, dass die entsprechende Software noch nicht angepasst ist.
Für die Kurzarbeitsbeihilfe braucht man 2 Dokumente: 1) einen Antrag an das AMS, wir unterstützen Sie gerne. 2) eine Einzelvereinbarung mit den betroffenen Mitarbeitern.
Kurzarbeit ist auch für einzelne Dienstnehmer möglich.
Der Arbeitgeber finanziert die Gehälter vor, das AMS zahlt die Zuschüsse im Nachhinein an die Arbeitgeber.
Wie können wir einander gegenseitig unterstützen?
Falls Sie Kurzarbeit andenken, überlegen Sie sich bitte für welche Dienstnehmer und um welchen Prozentsatz Sie die Arbeitszeit reduzieren wollen. DANN erst kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne mit den Details und dem Ausfüllen des Antrags und der Einzelvereinbarung.
Mit besten Grüßen
Christine Casapicola
Wien, im März 2020