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Highlights aus dem Corona-Wirtshauspaket

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Liebe Klienten, 

Die Bundesregierung hat ein Wirtshaus-Paket geschnürt. Besonders interessant ist:

 

Höhere Absetzbarkeit von Geschäftsessen

Die Kosten von Geschäftsessen – sowohl im Betrieb als auch außerhalb z. B. in einem Restaurant – sind derzeit nur im Ausmaß von 50% Betriebsausgaben. Die Bewirtung muss dabei der Werbung dienen und überwiegend betrieblich oder beruflich veranlasst sein. Geschäftsessen werden künftig zu 75 % absetzbar sein. Diese Maßnahme gilt von 15. Mai bis Ende 2020.

Höhere steuerfreie Essensgutscheine

Gutscheine für Gasthäuser und Gutscheine für Lebensmittelgeschäfte, die an Arbeitnehmer ausgegeben werden, sollen attraktiver gemacht werden. Zur Erinnerung: Gutscheine für die Gastronomie können nur dort eingelöst werden, Lebensmittelgutscheine können sowohl in Supermärkten als auch in der Gastronomie eingelöst werden.

Gutscheine für die Gastronomie sind derzeit in der Höhe von 4,40 Euro für den Arbeitnehmer steuerfrei. Dieser Betrag wird auf 8 Euro erhöht. Der steuerfreie Anteil bei Lebensmittelgutscheinen wird von 1,10 Euro auf 2 Euro angehoben. Diese Erhöhungen bei Essensgutscheinen gelten ab 1. Juli 2020 unbefristet.

 

Mit besten Grüßen

Christine Casapicola

Wien, im Mai 2020

Casapicola & Gross Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH

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