Liebe Klienten,
bei frühlingshaftem Wetter geht das Jahr 2018 ins Finale und wir wollten Sie an die Möglichkeit des Gewinnfreibetrages erinnern. Als Pendant zur begünstigten Besteuerung des 13. und 14. Monatsgehalts bei den Angestellten gibt es den „Gewinnfreibetrag“ für Unternehmer.
Gewinnfreibetrag: so sparen Sie bis zu Euro 22.680 an Steuern
Selbstständige und Gewerbetreibende können ihren steuerlichen Gewinn durch bestimmte Investitionen senken, wobei bis zu einem steuerlichen Gewinn von Euro 30.000 der automatisch gewährte „Grundfreibetrag“ zur Anwendung kommt. Darüber hinaus (=bei Gewinnen von mehr als Euro 30.000) kann durch den „investitionsbedingten Gewinnfreibetrag“ zusätzlich Steuer gespart werden.
Bis zu 30.000 Euro wird automatisch der Grundfreibetrag berücksichtigt
Bis zu einem Gewinn von 30.000 Euro sind automatisch und ohne jede weitere Voraussetzung 13 Prozent des Gewinnes steuerfrei.
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag ab Euro 30.000
Übersteigt der voraussichtliche steuerliche Gewinn 2018 den Betrag von Euro 30.000, so müssen noch im Jahr 2018 Investitionen in begünstige Wirtschaftsgüter getätigt werden um vom investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zu profitieren.
Der Gewinnfreibetrag ist wie folgt gestaffelt:
• 13 Prozent bis zu einem Gewinn von 175.000 Euro
• 7 Prozent für den Gewinnanteil zwischen 175.000 und 350.000 Euro
• 4,5 Prozent für den Gewinnanteil zwischen 350.000 und 580.000 Euro
In welche Wirtschaftsgüter kann man investieren?
Hier kommen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Frage, z. B. ein Rechner, der für mindestens 4 Jahre im Unternehmen genutzt wird. Autos fallen leider nicht darunter…
Weiters besteht die Möglichkeit in bestimmte Wertpapiere zu investieren, z. B. Bundesanleihen, Bankschuldverschreibungen, Industrieobligationen, Options- und Umtauschanleihen, bestimmte Investment- und Immobilienfonds und Garantiezertifikate sowie die gerne verwendeten Wohnbankanleihen.
Bitte fragen Sie dazu Ihren Bankberater.
Ist der Investitionsfreibetrag für mich sinnvoll?
Wir helfen Ihnen gerne bei der Frage ob und in welchem Ausmaß Sie den Gewinnfreibetrag nutzen sollten. Bitte beachten Sie, dass die Investitionen z. B. in Wertpapiere noch 2018 erfolgen müssen!
Mit besten Grüßen
Manfred Gross
Wien, im November 2018