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Flexible Kapitalgesellschaft und Start-up Mitarbeiterbeteiligung

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Liebe Klienten,

Am 26. Mai 2023 wurde ein zweiteiliges „Start-up-Paket“ vorgestellt. Es besteht aus dem Entwurf eines „Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023" und dem „Start-Up-Förderungsgesetz“. Das Gesetzespaket soll „Innovationen fördern und Gründungen erleichtern“.

Key Points

  • Es wird eine neue Kapitalgesellschaft geben: die „Flexible Kapitalgesellschaft
  • Das Mindestkapital der Flexiblen Kapitalgesellschaft beträgt EUR 10.000
  • Formale Erleichterungen bei der Flexiblen Kapitalgesellschaft
  • Erleichterte und steuerlich begünstigte Mitarbeiterbeteiligung bei der Flexiblen Kapitalgesellschaft
  • Das Mindeststammkapital für alle GmbH´s wird auf EUR 10.000 herabgesetzt

Die neue Flexible Kapitalgesellschaft

Mit der neuen Flexiblen Kapitalgesellschaft („FlexKapG“ oder FlexCo“) soll, neben der bisherigen GmbH und AG, eine gänzlich neue Rechtsform geschaffen werden.

Mindestkapital der Flexiblen Kapitalgesellschaft

Die FlexCo soll ein Mindeststammkapital von EUR 10.000 ausweisen, im Rahmen der Gründung müssen zumindest EUR 5.000 davon einbezahlt werden.

Formale Erleichterungen

Im Gesellschaftsvertrag sollen Erleichterungen z. B. hinsichtlich der Fassung von Beschlüssen auf schriftlichem Weg vorgesehen werden können. Eine weitere Erleichterung ist, dass Anteilsübertragungen nicht Form eines Notariatsakts erfolgen müssen.

Weiters sollen bei der FlexCo bestimmte, bisher nur im Aktiengesetz geregelte Kapitalmaßnahmen möglich sein (bedingte Kapitalerhöhung, genehmigtes Kapital).

Start-up-Mitarbeiterbeteiligung

Die Regelung soll für Anteile gelten, die erstmals ab dem 1.1.2024 ausgegeben werden. Eine Start-up-Mitarbeiterbeteiligung kann nur begeben werden, wenn das Arbeitgeberunternehmen bestimmte Größenkriterien nicht überschreitet (z.B. nicht mehr als 100 Arbeitnehmer). § 67a EStG wird die steuerrechtlichen Bestimmungen enthalten, wann und in welcher Höhe eine begünstigte Besteuerung von unentgeltlich an Dienstnehmer abgegebenen Kapitalanteilen erfolgt.

Heransetzung des Stammkapitals

Das Mindeststammkapital soll für alle GmbH´s von EUR 35.000 auf EUR 10.000 herabgesetzt werden. Korrespondierend sinkt die Mindestkörperschaftsteuer auf zukünftig EUR 500 p.a. Eine Übergangsbestimmung für das 4. Quartal 2023, dem geplanten Inkrafttreten der Herabsetzung des Mindeststammkapitals, ist vorgesehen.

Begutachtungsfrist

Die Begutachtungsfrist für das „Start-up-Paket“ endet am 07.07.2023. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

 

Mit besten Grüßen

Manfred Gross

Wien, im Juni 2023

Casapicola & Gross Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH

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