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Erstellung und Prüfung des Jahresbelegs 2019 bei Registrierkassen

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Liebe Klienten,

Wir möchten Sie an die Erstellung und Überprüfung des Jahresbelegs 2019 Ihrer Registrierkasse(n) erinnern. Das hat bis 15. Februar 2020 zu erfolgen.

So funktioniert die Prüfung des Jahresbelegs

Für die Prüfung gibt es 3 Möglichkeiten:

1. Die klassische Registrierkassa

Schritt 1: Ausdruck des Jahresbeleges

Der Monatsbeleg für Dezember ist gleichzeitig der Jahresbeleg. Wie der Monats- bzw. Jahresbeleg zu erzeugen ist, findet sich in der Bedienungsanleitung der Kasse oder kann beim Kassenhersteller oder -händler nachgefragt werden. Stellen Sie beim Ausdruck sicher, dass die Signaturerstellungseinheit an Ihrer Registrierkasse angesteckt und betriebsbereit ist.

Schritt 2: Scannen des Jahresbelegs

Scannen des QR-Codes am Jahresbeleg mit der Handy App des Finanzministeriums (BMF Belegcheck-App).

Schritt 3: Prüfen des Jahresbeleges

Der soeben eingescannte QR-Code wird nun durch Eingabe Ihres Authentifizierungscodes automatisch geprüft und das Ergebnis an Ihr FinanzOnline Konto geschickt. Falls das Handy schon zur Kontrolle des Startbeleges verwendet wurde, ist der Code bereits gespeichert und muss nicht nochmals eingegeben werden.

Ansonsten kann er jederzeit in FinanzOnline unter der Funktion „Verwaltung von Authentifizierungscodes für Prüf-App für Kassenbelege“ aufgerufen werden. Auf dieser Seite wird mit der Funktion „Code anfordern“ ein zwölfstelliger Code erzeugt und auf der Liste angezeigt. Bereits früher angeforderte Codes stehen ebenfalls auf dieser Liste und können für die Prüfung des Jahresendbeleges verwendet werden. Eine erfolgreiche Prüfung wird durch ein grünes Häkchen in der App angezeigt.

2. Verwendung des Webservice zur Registrierkassenmeldung auf FinanzOnline

Manche Kassensysteme bieten die Möglichkeit an, direkt aus dem Kassensystem die Kassen anzumelden und auch alle sonstigen Meldungen, wie die Überprüfung des Start- und Jahresbeleges, automatisch zu machen. Falls Sie diese Möglichkeit nutzen, muss der Jahresbeleg nicht ausgedruckt und geprüft werden.

3. Manuelle Übermittlung des Jahresbeleges

Unternehmen, die mangels technischer Möglichkeiten (kein Internetzugang, kein Smartphone) diese Meldungen nicht durchführen können und auch keinen Parteienvertreter (Steuerberater) bevollmächtigt haben, können den ausgedruckten Jahresbeleg mit dem amtlichen Vordruck RK1 an das BMF übermitteln.

Wann ist der Jahresbeleg zu erstellen?

Unternehmer müssen den Jahresbeleg am Ende des Kalenderjahres bzw. am letzten Tag der getätigten Umsätze, grundsätzlich bis zum 31. Dezember, erstellen und nach Ausdruck aufbewahren.

Bis wann muss die Prüfung durchgeführt werden?

Die Prüfung und Übermittlung an das BMF muss spätestens bis zum 15. Februar 2020 durchgeführt werden.

(Quelle: WKO Regierierkassen-Jahresbeleg: Prüfung)

 

Mit besten Grüßen

Manfred Gross

Wien, im Februar 2020

Casapicola & Gross Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH

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