Liebe Klienten,
das BMF hat mittels Verordnung und Richtlinien die Details über die Verlängerung des Verlustersatzes veröffentlicht. Die Eckpunkte sind:
- Der Verlustersatz wird bis 31. Dezember 2021 verlängert
- Voraussetzung ist ein 50% Umsatzausfall, bisher 30%
- Betrachtungszeitraum sind jeweils die Monate Juli bis Dezember 2021 im Vergleich zu 2019
- Die Höhe des Verlustersatzes beträgt 70% bzw. bei Kleinstunternehmen 90% der Bemessungsgrundlage, also dem (adaptierten) monatlichen Verlust
- Antragsstellung in bis zu 2 Tranchen, Antrag der I. Tranche kann ab 16.8 bis 31.12.2021 gestellt werden, der II. Tranche ab 1.1. bis 30.6.2022
Alle Details finden Sie in der Verordnung und den Richtlinien über die Verlängerung der Gewährung eines Verlustersatzes, BGBl. II Nr. 343/2021.
Mit besten Grüßen
Manfred Gross
Wien, im August 2021