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Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 und die Eckpunkte des Regierungsprogrammes 2025-2029 hinsichtlich Steuern

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Liebe Klienten,

In der Nationalratssitzung am 7.3.2025 wurde das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 (BSMG 2025) beschlossen. Die steuerlichen Änderungen betreffen u. a. eine höhere Bankenabgabe, die Einführung einer Versicherungssteuer für Elektrofahrzeuge und das Ende für die Umsatzsteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen.

 

Steuerbefreiung von Photovoltaikanlagen

Ab dem 1. April 2025 wird die Umsatzsteuerbefreiung von Photovoltaikmodulen aufgehoben. Verträge, die vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurden, behalten die Umsatzsteuerbefreiung.

 

Wetten und Glücksspiel

Aufgrund der Ähnlichkeit von Wetten und Glücksspielen nach dem Glücksspielgesetz soll eine Annäherung der Abgabenbelastung erfolgen und die Rechtsgeschäftsgebühr für Wetten von 2 % auf 5 % steigen.

 

Motorbezogene Versicherungssteuer und Elektrofahrzeuge

Die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für Elektrofahrzeuge wird ebenfalls ab April fallen. Elektrofahrzeuge, die bisher von der Kraftfahrzeugsteuer befreit waren, werden künftig besteuert. Der Steuersatz für PKW mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in Hybrid) wird angepasst.

 

Tabaksteuer

Zur Steigerung des Tabaksteueraufkommens wird die Tabaksteuer auf Zigaretten angepasst. Eine ab April vorgesehene Absenkung der Preise wird demnach ausgesetzt. Zudem wird die Mindestverbrauchsteuer auf Zigaretten auf 175 € je 1.000 Stück adaptiert. Auch Tabak zum Erhitzen wird teurer und damit den Zigaretten angenähert.

 

Stabilitätsabgabe für Banken

Die Bankenabgabe – im Gesetz Stabilitätsabgabe genannt – wird erhöht. Dadurch soll das jährliche Aufkommen auf 200 Mio. € gesteigert werden. 2029 soll es eine Evaluierung geben. Zusätzlich zur Erhöhung sollen 2025 und 2026 Sonderzahlungen geleistet werden. Diese sollen 300 Mio. € pro Jahr zur Budgetkonsolidierung beitragen.

 

Darüber hinaus hat die österreichische Bundesregierung in ihrem Regierungsprogramm für die kommende Legislaturperiode zahlreiche steuerliche und wirtschaftliche Maßnahmen vorgestellt. Bitte beachten sie, dass diese Maßnahmen Absichtserklärungen sind und die Gesetzwerdung abzuwarten ist. In der Folge haben wir ihnen die wichtigsten steuerlichen Maßnahmen zusammengestellt:

 

Steuerfreie Mitarbeiterprämie

Ab 2025 soll eine steuerfreie Prämie für Mitarbeiter eingeführt. Die Eckpunkte sind:

  • Maximal 1.000 € pro Mitarbeiter und Jahr
  • Gilt auch für Unternehmen ohne Kollektivvertrag
  • Eine mögliche Verlängerung wird evaluiert

 

Änderungen in der Grunderwerbsteuer

Eine „Lücke“ im Steuerrecht soll ab 1. Juli 2025 geschlossen werden:

  • Große Immobilientransaktionen mittels Share Deals sollen „steuerlich effektiver“ erfasst werden. Details sind ausständig.
  • Die Zusammenrechnung verbundener Erwerber soll eingeführt werden.

 

Anpassungen im Bereich Lohn- und Einkommensteuer

  • Verlängerung des Spitzensteuersatzes von 55 % um vier Jahre
  • Aussetzung eines Drittels der Inflationsanpassung beim Einkommensteuertarif (Kalte Progression); damit wird die kalte Progression wieder zum Teil reaktiviert
  • Reduktion des Kilometergeldes für Fahrräder und Motorräder auf 25 Cent
  • Steuerliche Begünstigungen für Überstunden etc
  • Einführung einer Widmungsabgabe auf Widmungsgewinne im Immobiliensektor

 

Änderungen bei Unternehmenssteuern und Betriebsübergaben

  • Gewinnfreibetrag - ab 2027 Erhöhung des Grundfreibetrags von 33.000 € auf 50.000 €
  • Erhöhung der Luxustangente für Firmenfahrzeuge auf 55.000 € ab 2027
  • Förderung von Betriebsübergaben: Anhebung des steuerlichen Veräußerungsfreibetrags von 7.300 € auf 45.000 € ab 2027
  • Der Hälftesteuersatz bei Betriebsübergaben/Betriebsaufgaben soll weiterhin bestehen bleiben, jedoch entfällt das „Berufsverbot“, somit keine Einschränkung des Zuverdienstes nach Betriebsübergabe oder Betriebsaufgabe

 

Änderungen in der Besteuerung von Stiftungen

  • Anhebung der Stiftungseingangssteuer auf 3,5 % sowie der Zwischensteuer für Stiftungen auf 27,5 %

 

Bürokratieabbau und Entlastungen für Unternehmen

  • Die Pauschalierung von Betriebsausgaben soll ab 2025 auf 320.000 € (13,5 %) und ab 2026 auf 420.000 € (15 %) angehoben werden
  • Registrierkassenpflicht: Belegausstellungspflicht bis 35 € wird abgeschafft (stattdessen digitaler Beleg)
  • Erleichterungen für Handwerksbetriebe: Einführung eines neuen Handwerkerbonus

Diese Maßnahmen sollen kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die Bürokratiebelastung zu reduzieren.

 

Förderung von Fachkräften und ältere Arbeitnehmer / Belastung für Pensionisten

  • Einführung eines Modells für „Arbeiten im Alter“ mit begünstigter Besteuerung (25 % Endbesteuerung) und Sozialversicherungsbefreiung
  • Mehr AMS-Mittel für Kurzarbeit, Arbeitsstiftungen und Fachkräfteoffensiven
  • Änderungen im Bereich der Bildungskarenz: So soll kein direkter Anschluss der Bildungskarenz an die Elternkarenz möglich sein
  • AMS-Zuverdienstgrenze: Ein Zuverdienst soll u. a. nur möglich sein, wenn bisher schon ein Zuverdienst bestand. Die Neuaufnahme einer geringfügigen Beschäftigung ist nur für sechs Monate und dies nur bei Langzeitarbeitslosen möglich
  • Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge von Pensionisten auf 6 % ab 1. Juni 2025.
  • Krankenversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte: Bisher war diese nur bei einer Option in die Versicherungspflicht vom Dienstnehmer zu bezahlen

 

Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

  • Kein Vorsteuerabzug für Luxusimmobilien
  • Ausweitung des Reverse-Charge-System der Umsatzsteuer auf Grundstücke
  • Änderungen im Bereich der Wegzugsbesteuerung

 

Weitere Maßnahmen

  • Erhöhung der Gebühren (Inflationsanpassung)

 

Mit besten Grüßen

Manfred Gross

Wien, im März 2025

Casapicola & Gross Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH

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