Liebe Klienten,
seit Samstag, den 11. November 2017, ist die Mietvertragsgebühr in Österreich Geschichte. Die Gebühr in der Höhe von 1% der Bemessungsgrundlage musste seit ihrer Einführung durch Maria Theresia bei Abschluss eines Mietvertrages bezahlt werden, im überwiegenden Fall durch den Mieter.
Aufgrund der noch in letzter Minute vor der Nationalratswahl beschlossenen Abschaffung der Mietvertragsgebühr für Wohnraum unterliegen Wohnungsmietvertrage, die am 11. November 2017 oder danach unterschrieben werden, keiner Gebühr mehr.
Bei gewerblich genutzten Immobilien bleibt die Mietvertragsgebühr unverändert aufrecht.
Mit besten Grüßen
Manfred Gross
Wien, im November 2017