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Corona Hilfsfonds – Zuschuss zu den Fixkosten

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Liebe Klienten,

um den von der Corona–Krise besonders betroffenen Unternehmen bei den Fixkosten eine Unterstützung zu gewähren, werden Zuschüsse für diese Unternehmen ermöglicht. Wir haben Ihnen die Informationen der WKO zu den Fixkostenzuschüssen nachfolgend angeführt. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen dem Wissensstand 7. April 2020 entsprechen. Aus den Erfahrungen mit der Corona-Kurzarbeit erwarten wir, dass es auch hier zu verschiedenen (wesentlichen) Änderungen kommen kann/wird.

 

Fixkosten-Zuschüsse

Was sind Zuschüsse im Rahmen des Corona Hilfsfonds?

Dabei werden Zuschüsse zur Deckung von Fixkosten für Unternehmen in der Corona Krise gewährt.

Welche Unternehmen bekommen diese Fixkostenzuschüsse?

  • Der Standort und die Geschäftstätigkeit müssen in Österreich sein und Fixkosten müssen in Österreich operativ angefallen sein.
  • Das Unternehmen erleidet im Jahr 2020 während der Corona-Krise einen Umsatzverlust von zumindest 40%, der durch die Ausbreitung von COVID-19 verursacht ist.
  • Unternehmen müssen sämtliche zumutbare Maßnahmen setzen, um die Fixkosten zu reduzieren und die Arbeitsplätze in Österreich zu erhalten.
  • Unternehmen, die vor der Covid-19-Krise ein gesundes Unternehmen waren.

Wie hoch ist der Fixkostenzuschuss?

Der Fixkostenzuschuss ist gestaffelt und abhängig vom Umsatzausfall des Unternehmens, wenn diese binnen 3 Monaten 2.000 Euro übersteigen, zahlt der Bund:

  • 40 – 60% Ausfall: 25% Ersatzleistung
  • 60 – 80% Ausfall: 50% Ersatzleistung
  • 80 – 100% Ausfall: 75% Ersatzleistung

Was sind Fixkosten?

Grundsätzlich Geschäftsraummieten (wenn der Mietzins nicht reduziert werden konnte und in unmittelbaren Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit steht), Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen (sofern diese nicht gestundet werden konnten), betriebsnotwendige, vertragliche Zahlungsverpflichtungen (die nicht gestundet oder reduziert werden konnten), Lizenzkosten, Zahlungen für Strom / Gas / Telekommunikation.

Daneben: Wertverlust bei verderblichen/saisonalen Waren, sofern diese während der Covid-Maßnahmen mind. 50 % des Wertes verlieren.

Ist der Unternehmerlohn Teil des Fixkostenzuschusses?

Ja, ein angemessener Unternehmerlohn in Höhe von maximal 2.000 Euro pro Monat (analog der Regelungen aus dem Härtefallfonds).

Wie werden die Fixkosten berechnet?

Bemessungsgrundlage sind die Fixkosten und Umsatzausfälle des Unternehmens zwischen 15. März 2020 und Ende der Covid-Maßnahmen.

Was ist bei der Antragstellung für einen Fixkostenzuschuss zu berücksichtigen?

Die Anträge haben eine Darstellung der tatsächlich entstandenen Fixkosten und der tatsächlich eingetretenen Umsatzausfälle zu enthalten. Die Angaben sind vor Einreichung vom Steuerberater / Wirtschaftsprüfer zu prüfen und zu bestätigen.

Welche Verpflichtungen müssen Unternehmen übernehmen?

Unternehmen müssen sich verpflichten, auf die Erhaltung der Arbeitsplätze besonders Bedacht zu nehmen und sämtliche zumutbare Maßnahmen zu setzen, um die Fixkosten zu reduzieren und die österreichischen Arbeitsplätze zu erhalten. Die für eine Überprüfung benötigten Unterlagen müssen bei Verlangen ausgehändigt werden, um eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sicherzustellen.

Wer entscheidet über den Fixkostenzuschuss und wo ist der Antrag einzubringen?

Der Antrag ist auf einen Fixkostenzuschuss bei dem online-Tool der AWS zu stellen. Die Auszahlung erfolgt über die Hausbank in Abstimmung mit der AWS.

Ab wann kann der Fixkostenzuschuss beantragt werden und wie lange?

Ab 15. April 2020. Die Registrierung eines Antrags ist bis 31.12.2020 möglich, die Abgabe des vollständigen Antrags bis 31.8.2021.

Wann kommt es zur Auszahlung?

Nach Feststellung des Schadens, somit nach Ende des Wirtschaftsjahres und Einreichung der Bestätigung des Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers über den Umsatzrückgang und die ersatzfähigen Fixkosten.

Muss der Fixkostenzuschuss zurückgezahlt werden?

Der Fixkostenzuschuss muss – vorbehaltlich korrekter Angaben betreffend Umsatz und Höhe der Fixkosten – nicht rückerstattet werden.

Gibt es eine Obergrenze für den Fixkostenzuschuss?

Ja. Der Fixkostenzuschuss ist pro Unternehmen mit maximal EUR 90 Mio. beschränkt.

Wer ist ausgenommen vom Fixkostenzuschuss?

Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter zum 31.12.2019 beschäftigt haben und Mitarbeiter gekündigt haben, statt die Kurzarbeit nach Ausbruch der COVID-19-Krise in Anspruch zu nehmen. Ausgenommen ist zudem der gesamte Finanz- und Versicherungsbereich (Banken, Kreditinstitute, Versicherungen, Wertpapierfirmen und andere Finanzunternehmen, die prudentiellen (aufsichtsrechtlichen) Bestimmungen unterliegen).

 

Mit besten Grüßen

Manfred Gross

Wien, im April 2020

Casapicola & Gross Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH

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