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Intelligente Buchhaltung, Wien

Gerne übernehmen wir Ihre Buchhaltung und machen Sie dabei rechtzeitig auf komplexe Zusammenhänge aufmerksam, die sich aus dem scheinbar trivialen Tagesgeschäft ergeben. Besondere Wünsche bezüglich Reporting und Berichtswesen Ihrer Buchhaltung erfüllen wir „in time“.

Fallbeispiele aus der Buchhaltung, die Sie betreffen könnten

Sie haben vorschriftsgemäß die UID Nummer Ihrer Kunden überprüft, sobald Sie ins EU-Ausland liefern. Aber haben Sie die Bestätigung der Gültigkeit der UID Nummer Ihres Geschäftspartners auch ausgedruckt und abgelegt? Denn nur so erfüllen Sie die formale Voraussetzung für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.

Sie kaufen bei einem Lieferanten in Deutschland Waren ein, die Sie direkt an Ihren Kunden in Italien liefern lassen. Sicher wissen Sie, dass es sich um ein sogenanntes Dreiecksgeschäft handelt. Doch nur wenn der Hinweis auf das Dreiecksgeschäft tatsächlich auf Ihrer Rechnung aufscheint, ist diese Lieferung aus umsatzsteuerlicher Sicht steuerneutral. Fehlt der Hinweis, so drohen Ihnen Umsatzsteuernachzahlungen, die für Ihr Unternehmen zum Kostenfaktor werden.

Sie haben einen Personalengpass und freuen sich, dass Ihnen eine ausländische Personalleasingfirma unbürokratisch und schnell Leihpersonal schicken kann. Achtung, wenn diese Personalleasingfirma keinen Befreiungsbescheid des Finanzamtes Bruck/Eisenstadt vorweisen kann, dann sind Sie verpflichtete, 20 % des Rechnungsbetrages einzubehalten und an Ihr Finanzamt abzuführen. Sie haften als Rechnungsempfänger für diesen Betrag!

Europäisches Regelwerk in der Buchhaltung

Buchhaltung ist heutzutage mehr als ein standardisiertes Einklopfen von Zahlen in den Computer. Die Europäische Union steht vor dem Problem, ihre steuerlichen Regeln so formulieren zu müssen, dass möglichst alle Sachverhalte und Vorgaben in den einzelnen Mitgliedstaaten erfasst und abgedeckt werden. Dementsprechend komplex und umfangreich ist das Regelwerk. Wir helfen Ihnen mit pragmatischen Lösungen weiter.

Für weitere Fragen zum Thema Buchhaltung kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Kontaktformular. Dr. Manfred Gross und das Team der Steuerberatung & Buchhaltung Wien sind für Sie da!

Kontaktieren Sie uns!

Weitere Informationen zum Thema Intelligente Buchhaltung & Beratung

Steuern sparen mit dem Gewinnfreibetrag 2024

Liebe Klienten, auch für das Jahr 2024 möchten wir Sie an die Möglichkeit des „Gewinnfreibetrages“ erinnern, mit dessen Geltendmachung Sie erheblich Steuer sparen können. [...]

Umsatzsteuer - die neue Kleinunternehmerregelung ab 2025

Liebe Klienten, Anfang Juli 2024 wurde das Abgabenänderungsgesetz 2024 im Nationalrat beschlossen. Dieses Gesetz enthält auch wesentliche Neuerungen für Kleinunternehmer im Bereich der Umsatzsteuer. [...]

Vermögensbezogene Steuern in Österreich - der Status Quo

Liebe Klienten, Fast täglich wird in den Medien über die Einführung neuer Steuern diskutiert. Unterschiedliche Modelle werden vorgestellt und Pro -und Kontraargumente ausgetauscht. Dabei geht es um die „vermögensbezogenen Steuern“, also um die Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer, Vermögensteuer und Grunderwerbsteuer. Nachfolgend haben wir ein kurzes Update für Sie zusammengestellt. [...]

Homeoffice-Pauschale

Liebe Klienten, Wie einst der ehemalige deutsche Bundeskanzler Helmut Schmidt sehr treffend formulierte, haben die, die verpflichtet sind Steuern zu bezahlen, auch das Recht, Steuern zu sparen. In diesem Sinne ist das Homeoffice-Pauschale eine Möglichkeit, Steuern zu sparen, auch wenn die betraglichen Auswirkungen überschaubar sind. [...]

Wir wünschen Ihnen FROHE WEIHNACHTEN!

Liebe Klienten, Wir haben ab 23. Dezember Betriebsurlaub und sind am 2. Januar wieder gut erholt für Sie erreichbar. [...]

Mit dem Gewinnfreibetrag 2023 Steuern sparen

Liebe Klienten, wie in den vorangegangenen Jahren möchten wir Sie auch heuer an die Möglichkeit des „Gewinnfreibetrages“ erinnern. [...]

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