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Doppelbesteuerungsabkommen Wien

Doppelbesteuerungsabkommen

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, in dem geregelt wird, in welchem Umfang den Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für die in ihrem Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte zusteht. Ein DBA soll vermeiden, dass natürliche und juristische Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten – also doppelt – besteuert werden. Außerdem soll die Steuerumgehung verhindert werden und der Steuerertrag soll möglichst gerecht auf beide Staaten aufgeteilt werden.


Allgemeines

Die Praxis der Doppelbesteuerungsabkommen reicht relativ weit zurück. Das älteste DBA wurde am 18.12.1869 mit Ungarn geschlossen. Nach dem ersten Weltkrieg wurde in ganz Mitteleuropa mit dem Aufbau eines größeren Abkommensnetzes begonnen. Zur Zeit hat Österreich ca. 90 DBA im Bereich Einkommensteuer abgeschlossen und 9 DBA im Bereich Erbschafts- und Schenkungssteuern.
Hier kommen Sie zu einer Auflistung der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen:
www.bmf.gv.at/steuern/fachinformation/internationalessteu_6523/diesterreichischend_6527/_start.htm


OECD - Musterabkommen

Um die einzelnen Mitgliedstaaten bei der Abfassung ihrer Abkommen zu unterstützen und auch um Doppelnichtbesteuerungen zu vermeiden, wurden von Experten der OECD Musterabkommen (OECD-MA) erarbeitet und bestimmten Abständen werden diese Musterabkommen aktualisiert.
Der OECD - Kommentar zum Musterabkommen ist eine wichtige Auslegungshilfe für DBA, die nach dem Musterabkommen abgefasst sind.

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